Rechtliches
Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter
Veranstalter ist Zarling Innovation, Inhaber Lukas Zarling, Schulstraße 1, 24222 Schwentinental, USt-IdNr. DE313686256, info@zarling.de.
§ 2 Das Angebot richtet sich an Unternehmen
Beide Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Personen, die bei der Buchung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Sie in dieser Eigenschaft buchen. Die Angabe des Unternehmens ist im Buchungsvorgang verpflichtend.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung erfolgt über den Buchungsvorgang auf zarling.de. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung per E-Mail zustande. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
§ 4 Die Angebote
(1) KI-Intensiv. Zwei Arbeitstage am 10. und 11. November 2026 in Kiel, jeweils von 10 bis 16 Uhr, mit Verpflegung. Darin enthalten ist die Bau-Saison nach § 7 für die gebuchte Person und eine weitere Person aus demselben Unternehmen, auch wenn diese nicht am KI-Intensiv teilgenommen hat. Höchstens zwölf Plätze.
(2) Bau-Saison als eigenes Paket. Die Bau-Saison nach § 7 ohne das KI-Intensiv, für bis zu zwei Personen aus demselben Unternehmen je Buchung. Voraussetzung ist ein eigener Agent an einem eigenen Ablauf (§ 8 Abs. 3).
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Das KI-Intensiv kostet bei Buchung bis einschließlich 10. Oktober 2026 1.290,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (1.535,10 €), bei Buchung ab dem 11. Oktober 2026 1.490,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (1.773,10 €), jeweils je Person.
(2) Die Bau-Saison als eigenes Paket kostet 500,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (595,00 €) je Buchung, für bis zu zwei Personen aus demselben Unternehmen.
(3) Die Zahlung ist vor Beginn fällig und wird über unseren Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Rechnung erhalten Sie unmittelbar nach der Zahlung per E-Mail.
(4) Reise- und Übernachtungskosten tragen Sie selbst, ebenso die Kosten des eigenen KI-Zugangs, den Sie für die Mitarbeit benötigen (derzeit rund 20 € im Monat). Sie schließen ihn selbst ab, und er gehört Ihnen.
§ 6 KI-Intensiv: Mindestzahl, Rücktritt, Ort
(1) Mindestzahl. Das KI-Intensiv findet ab acht Anmeldungen statt. Wird diese Zahl bis zum 3. November 2026 nicht erreicht, sagen wir ab und erstatten den vollen Betrag. Weitere Ansprüche bestehen dann nicht; insbesondere übernehmen wir keine Reise- oder Übernachtungskosten. Mit der Erstattung entfällt auch die im KI-Intensiv enthaltene Bau-Saison. Sie können sie stattdessen als eigenes Paket nach § 4 Abs. 2 buchen.
(2) Rücktritt. Bis zum 3. November 2026 können Sie kostenfrei zurücktreten; der volle Betrag wird erstattet. Ab dem 4. November ist der Betrag in voller Höhe fällig, weil Raum und Verpflegung dann fest bestellt sind. Der Rücktritt bedarf der Textform, eine E-Mail genügt.
(3) Ersatzteilnehmer. Sie können jederzeit und ohne Mehrkosten eine andere Person aus Ihrem Unternehmen an Ihrer Stelle teilnehmen lassen. Eine kurze Nachricht an info@zarling.de genügt, auch noch am Veranstaltungstag.
(4) Ort und Änderungen. Den genauen Ort in Kiel teilen wir spätestens am 4. November 2026 per E-Mail mit. Wir dürfen den Ort innerhalb Kiels ändern und einzelne Inhalte oder deren Reihenfolge anpassen, solange der Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Muss die Veranstaltung aus einem Grund ausfallen, den wir nicht zu vertreten haben — etwa Krankheit der Leitung oder höhere Gewalt —, bieten wir einen Ersatztermin an. Nehmen Sie ihn nicht an, erstatten wir den vollen Betrag.
§ 7 Bau-Saison: Durchführung
(1) Termine. Vier Termine an den Dienstagen 24. November, 1. Dezember, 8. Dezember und 15. Dezember 2026, jeweils von 13:30 bis 15:00 Uhr. Die Bau-Saison findet statt, sobald mindestens eine Buchung vorliegt.
(2) Nur live. Alle Termine finden ausschließlich in Echtzeit per Video statt (derzeit Google Meet), mit Kamera, Mikrofon und Chat in beide Richtungen. Inhalt ist gemeinsame Bauzeit am eigenen Agenten der Teilnehmenden. Fragen stellen Sie im Termin; Lukas Zarling ist Gastgeber und schaut während der Bauzeit mit auf Ihren Bildschirm.
(3) Keine Aufzeichnung. Die Termine werden nicht aufgezeichnet. Es werden keine Mitschnitte, Transkripte oder automatisch erzeugten Zusammenfassungen angefertigt oder zum Abruf bereitgestellt, auch nicht auf Wunsch und nicht für Personen, die einen Termin versäumt haben.
(4) Kein inhaltlicher Kanal zwischen den Terminen. Zwischen den Terminen gibt es keine inhaltliche Beratung per E-Mail, Chat oder Telefon, keine Durchsicht und keine Rückmeldung zu Arbeitsergebnissen und keine Aufgaben. Fragen zum Inhalt bringen Sie in den nächsten Termin mit. Organisatorische Anfragen — Zugang, Termin, Rechnung — beantworten wir jederzeit.
(5) Keine Bewertung. Es gibt keine Prüfung, keine Bewertung von Arbeitsergebnissen und keine Teilnahmebescheinigung. Wer in einem Termin seinen Agenten vorführt, tut das freiwillig.
(6) Leitung. Jeder Termin wird von Lukas Zarling persönlich geleitet. Fällt ein Termin aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, bieten wir einen Ersatztermin an; eine Vertretung durch eine andere Person findet nicht statt.
(7) Teilnehmerzahl. An einem Termin nehmen höchstens 30 Personen teil, je Buchung höchstens zwei Personen aus demselben Unternehmen. Möchte ein Unternehmen mit mehr Personen teilnehmen, ist eine weitere Buchung erforderlich.
(8) Versäumte Termine. Nehmen Sie an einzelnen Terminen nicht teil, berechtigt das nicht zu einer Minderung.
§ 8 Bau-Saison als eigenes Paket: Buchung und Voraussetzung
(1) Verbindlich. Die Buchung des Pakets ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nicht vorgesehen.
(2) Ersatzteilnehmer. Sie können jederzeit und ohne Mehrkosten andere Personen aus Ihrem Unternehmen teilnehmen lassen. Eine kurze Nachricht an info@zarling.de genügt.
(3) Eigener Agent. Voraussetzung für die Mitarbeit ist ein eigener Agent an einem eigenen Ablauf. Sie geben bei der Buchung an, an welchem Ablauf er arbeitet; wir prüfen das nicht. Fehlt der eigene Agent, ist die Mitarbeit eingeschränkt. Das berechtigt nicht zur Minderung.
§ 9 Was Sie mitbringen
(1) KI-Intensiv. Einen eigenen, aufgeladenen Laptop, auf dem Sie Software installieren dürfen, und einen eigenen KI-Zugang. Beides teilen wir vorher rechtzeitig mit und helfen bei der Einrichtung. Ohne diese Voraussetzungen ist die Mitarbeit am zweiten Tag nur eingeschränkt möglich. Das liegt außerhalb unseres Einflusses und berechtigt weder zur Minderung noch zum Rücktritt nach dem 3. November.
(2) Bau-Saison. Einen Rechner mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung, auf dem Sie Ihren Bildschirm freigeben dürfen. Bei Firmengeräten klären Sie das bitte vorher mit Ihrer IT.
(3) Daten. Verwenden Sie nur Unterlagen und Daten, die Sie selbst verarbeiten dürfen. Zeigen Sie in den Online-Terminen am Bildschirm nur Test- oder Beispieldaten. Personenbezogene Daten Dritter, Gesundheitsdaten und fremde Geschäftsgeheimnisse gehören nicht in die Übungsumgebung und nicht auf den geteilten Bildschirm.
§ 10 Was wir leisten — und was wir nicht zusagen
Wir schulden die Durchführung der gebuchten Arbeitstage und Termine nach dem angekündigten Inhalt sowie die Begleitung während dieser Zeit. Wir schulden keinen bestimmten Arbeitserfolg.
Ziel ist, dass bei Ihnen ein eigener Agent läuft und Sie ihn danach selbst weiterführen, und danach arbeiten wir. Ob und in welchem Umfang das gelingt, hängt jedoch auch von Ihrem Ablauf, Ihren Daten, Ihrer Technik und Ihrer Mitarbeit ab — Umständen, die wir nicht beeinflussen können. Eine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses, einer Zeitersparnis oder eines wirtschaftlichen Vorteils ist damit nicht verbunden. Beispielrechnungen auf unserer Seite oder in Unterlagen sind Rechenbeispiele mit Ihren eigenen Annahmen, keine zugesicherte Eigenschaft.
Beide Angebote vermitteln Praxis im direkten Austausch — das KI-Intensiv vor Ort, die Bau-Saison live per Video nach § 7. Sie sind kein Fernunterricht.
§ 11 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Schäden an Ihren Geräten und Daten haften wir nach diesen Grundsätzen. Sichern Sie Ihre Daten vor der Veranstaltung — es wird Software installiert und konfiguriert.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Aufnahmen und Vertraulichkeit
(1) KI-Intensiv. Während der zwei Tage können Fotos und kurze Videoaufnahmen entstehen. Wir verwenden Aufnahmen, auf denen Sie erkennbar sind, nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Die Einwilligung ist freiwillig und widerruflich; ohne sie ändert sich für Ihre Teilnahme nichts.
(2) Bau-Saison. Die Online-Termine werden nicht aufgezeichnet (§ 7 Abs. 3). Auch Teilnehmende fertigen keine Mitschnitte und keine Bildschirmfotos an.
(3) Vertraulichkeit. Was andere Teilnehmende über ihren Betrieb erzählen oder zeigen, bleibt im Raum und im Termin.
(4) Beiträge. Möchten wir über einen laufenden Agenten eines Teilnehmenden berichten, etwa in einem LinkedIn-Beitrag, geschieht das nur mit schriftlicher Freigabe der Person und ihrer Geschäftsführung, nach Vorlage des wörtlichen Entwurfs. Die Freigabe ist widerruflich; nach einem Widerruf löschen wir den Beitrag innerhalb von 7 Tagen.
§ 13 Unterlagen
Die von uns ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen sie im eigenen Unternehmen frei verwenden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihres Unternehmens oder eine Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung.
Was Sie selbst bauen, gehört Ihnen — vollständig und ohne Einschränkung.
§ 14 Datenschutz
Wie wir Ihre Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Für die Zahlung nutzen wir Stripe Payments Europe Ltd.; dabei werden Daten auch an Stripe, LLC in den USA übermittelt. Die Online-Termine der Bau-Saison führen wir über Google Meet (Google Ireland Limited) durch.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Kiel.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 26. September 2026
