RECHTLICHES

Datenschutz für Bewerberinnen und Bewerber

Kurz vorweg: Ihre Unterlagen liegen auf einem eigenen Server in Deutschland, nicht in einem Bewerberportal. Ein KI-System führt ein kurzes Gespräch mit Ihnen und fasst es zusammen. Über Einladung und Absage entscheidet ein Mensch.

Wer verantwortlich ist

Lukas Zarling, Zarling Innovation, Schulstraße 1, 24222 Schwentinental. Telefon +49 160 954 59 567, info@zarling.de.

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die gesetzlichen Voraussetzungen dafür liegen nicht vor.

Welche Daten erhoben werden

  • Aus dem Formular: Name, E-Mail-Adresse, die Stelle, gewünschter Umfang, frühester Start, Stunden je Woche, Gehaltsvorstellung und Ihre Antworten auf die gestellten Fragen.
  • Aus Ihren Unterlagen: was Sie hochladen — Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsproben.
  • Aus dem Gespräch: ein wörtliches Transkript. Die Tonaufnahme selbst wird nicht gespeichert — sie wird gelöscht, sobald der Text daraus vorliegt.
  • Daraus erzeugt: eine Zusammenfassung Ihrer Antworten und eine Einstufung in Grün, Gelb oder Rot, jeweils mit Begründung.

Wir fragen nicht nach Ihrem bisherigen Gehalt, nach Familienstand, Religion, Gesundheit oder Ähnlichem. Ein Foto ist nicht erforderlich.

Wozu, und auf welcher Grundlage

Zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens — Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BDSG.

Für die Tonaufnahme zusätzlich Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

So läuft das ab: Bevor das Mikrofon angeht, sehen Sie auf einer Seite, was aufgenommen wird, wofür, wie lange es liegt und was nicht bewertet wird. Erst wenn Sie dort ein Kästchen anhaken, startet die Aufnahme. Das Kästchen ist nicht vorbelegt. Wir halten fest, wann Sie zugestimmt haben und welche Fassung des Textes Ihnen dabei vorlag.

Sie müssen nicht sprechen — und Ablehnen kostet Sie nichts. Wenn Sie das Kästchen nicht anhaken, endet nichts: Sie beantworten dieselben vier Fragen schriftlich. Das ist gleichwertig und wird im Verfahren nicht schlechter behandelt. Genau deshalb ist Ihre Zustimmung freiwillig — sie wäre es nicht, wenn ein Nein die Bewerbung beenden würde.

Abbrechen können Sie jederzeit, mitten im Satz, ohne Begründung.

Widerrufen können Sie Ihre Einwilligung später formlos an info@zarling.de. Dann wird die Aufnahme gelöscht. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; bis dahin Geschehenes bleibt rechtmäßig.

Das KI-System — was es tut und was es nicht tut

Das Gespräch führt ein KI-System, kein Mensch. Das sagen wir Ihnen vor dem ersten Wort, nicht hinterher (Art. 50 KI-Verordnung).

Was es tut: Es stellt vier Fragen, hakt höchstens zweimal je Frage nach, schreibt mit, fasst zusammen und schlägt eine Einstufung vor. Jede Einstufung trägt eine Begründung mit einem wörtlichen Zitat aus Ihrer Antwort.

Was es nicht tut:

  • Es entscheidet nicht. Einladung und Absage löst ausschließlich Lukas Zarling aus. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt — auch dann nicht, wenn die Einstufung „Rot" lautet.
  • Es bewertet nicht Ihre Stimme. Tonfall, Sprechtempo, Pausen, Akzent oder Stimmung fließen nicht in die Einstufung ein. Bewertet wird ausschließlich, was Sie sagen.
  • Es wertet keine Merkmale aus, die nach dem AGG geschützt sind — Herkunft, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität.

Sie können jederzeit verlangen, dass ein Mensch Ihre Bewerbung ansieht. Schreiben Sie an info@zarling.de; das genügt.

Wo Ihre Daten liegen

Vorgang, Antworten, Transkript und EinstufungNotion (Notion Labs, Auftragsverarbeiter)
Lebenslauf, Zeugnisse und Arbeitsprobenverschlüsselt auf einem Server in Deutschland (Hetzner Online, Auftragsverarbeiter)
Tonaufnahmenirgends — sie wird nie gespeichert

Die Spracherkennung läuft auf diesem Server selbst. Ihre Tonaufnahme wird zur Transkription nicht an Dritte gegeben.

Für die Gesprächsführung und die Zusammenfassung nutzen wir ein Sprachmodell von Anthropic Ireland, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und ohne Nutzung Ihrer Daten zum Training.

Eine Übermittlung in Drittländer findet auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln der genannten Auftragsverarbeiter statt.

Wie lange

Sechs Monate nach einer Absage. Danach löscht ein täglicher Lauf Ihre Unterlagen, das Transkript, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Antworten. Übrig bleibt eine anonyme Zeile, aus der sich nur noch zählen lässt, wie viele Bewerbungen auf welche Stelle kamen. Die Frist ergibt sich aus der Klagefrist des § 15 Abs. 4 AGG zuzüglich eines Puffers.

Für die Tonaufnahme gibt es keine Frist. Sie wird nicht aufbewahrt, sondern gelöscht, sobald das Transkript vorliegt.

Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Unterlagen länger behalten, sagen Sie uns das — dann fragen wir Sie ausdrücklich und halten fest, wann Sie zugestimmt haben. Ohne Ihre Zustimmung verlängert sich nichts.

Werden Sie eingestellt, wandern die Unterlagen in Ihre Personalakte; dann gelten andere Fristen, über die wir Sie gesondert informieren.

Ihre Rechte

Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

Eine E-Mail an info@zarling.de genügt. Sie brauchen kein Formular und keine Begründung.

Sie können sich außerdem bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, für uns zuständig: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel.

Ist die Angabe Pflicht?

Nein. Sie entscheiden, was Sie angeben. Ohne Name, E-Mail-Adresse und die als Pflicht gekennzeichneten Antworten können wir das Verfahren allerdings nicht durchführen.